Suchfunktion

Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters 2015

Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

 

Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb im Januar 2015

 

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Tübingen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.

 

Zum 12.1.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Urach zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596

 

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Bad Uracher Vereinsregisters am 19.1.2015.

In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

 

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

 

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

 

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Bad Urach erhält die Kennziffer 36.

 

Beispiel:

 

Amtsgerichtsbezirk Bad Urach: Die Registernummern lauten bisher: VR 300

Der Amtsgerichtsbezirk Bad Urach erhält die Kennziffer 36

Die Registernummern lauten künftig: VR 360300

 

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggf. entsprechend angepasst werden.

 

 

Fußleiste